B. Meyer, VDH-Hauptgeschäftsführer
Nach Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes sind Diskussionen aufgekommen, inwieweit das Tätowieren von Welpen auch zukünftig ohne Betäubung vorgenommen werden kann. Der VDH hat seine Mitgliedsvereine in Rundschreiben über diese Problematik umfassend informiert. Darüber hinaus möchten wir dieses offizielle Organ des VDH nutzen, um den aktuellen Sachstand darzulegen.
Der VDH hat zur Frage, ob beim Tätowieren von Welpen eine Betäubung notwendig ist, oder ob diese eine größere Beeinträchtigung erst mit sich bringt, wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter genießen in dieser Beziehung höchstes Ansehen und zwar bez. der Schmerzforschung Herr Prof. Dr. Loeffler und bez. der Verhaltensforschung Frau Dr. Feddersen-Petersen. Diese Gutachten liegen inzwischen vor.
Am 23. 7. 1998 fand im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) ein Gespräch statt, bei dem diese Gutachten offiziell übergeben wurden. Von unserer Seite nahmen teil: Herr Uwe Fischer (1. Präsident des VDH), Herr Helmut Buß (2. Präsident des VDH), Herr Clemens Lux (Obmann für Tierschutzangelegenheiten im VDH) und Herr Bernhard Meyer (Hauptgeschäftsführer des VDH). Unsere Delegation wurde ergänzt durch den Präsidenten des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., Herrn Peter Meßler, sowie den Rechtsbeistand des SV, Herrn Dr. Rudolf Wandel. Die beiden SV-Vertreter wurden eingebunden, da die entstandene Situation insbesondere im SV große Diskussionen ausgelöst hatte und einige SV-Mitglieder sich direkt an das Ministerium gewandt hatten, was zu unnötigen Irritationen führte. Auf diese Weise konnte ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen in dieser wichtigen Angelegenheit erreicht werden. Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nahmen Herr Dr. Baumgartner, Herr Dr. Königs sowie Frau Kraft an dem Gespräch teil.
Im ersten Teil des Gesprächs wurde die Entstehungsgeschichte dieses Sachverhaltes und der entstandenen Ungereimtheiten aufgearbeitet. Von den Vertretern des Ministeriums wurde folgender Sachverhalt ausdrücklich bestätigt.
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde zu keinem Zeitpunkt das Thema Tätowierung und Betäubung angesprochen, der VDH nicht um eine Stellungnahme gebeten. Es gab und gibt keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Ausgangspunkt für eine Änderung der bewährten Praxis (Tätowierung ohne Betäubung) sein konnten. Für den VDH wie auch für andere Beteiligte war und ist die Formulierung "... oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres" eindeutig und auf den Sachverhalt der Tätowierung zutreffend. Insofern sind Darstellungen, der VDH habe zu der Thematik Tätowierung/Betäubung nicht Stellung genommen, falsch und der Sache nicht dienlich. Mit der geplanten Neuregelung wurde der VDH und auch andere Verbände und Personen in keinem der zahlreichen Gespräche, in denen alle für den VDH relevanten Themen erörtert wurden, konfrontiert. Soviel zur Vorgeschichte.
Durch die Vorlage der fundierten und hervorragenden Gutachten wurde die Auffassung des VDH uneingeschränkt bestätigt. Auch für das BML ist damit wissenschaftlich untermauert und eindeutig geklärt, daß für die Tätowierung von Welpen in fachlicher Hinsicht keine Betäubung erforderlich ist. Die Tätowierung stellt kein tierschutzrelevantes Problem dar. Andererseits geht man davon aus, daß die Betäubung von Welpen im Zusammenhang mit der Tätowierung ein derartiges Problem darstellt oder zumindest darstellen könnte. Folglich trifft die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 1 "_ oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres" auf die Tätowierung der Welpen eindeutig zu.
In diesem Sinne soll eine formalrechtliche und juristische Klärung herbeigeführt werden. Dies wird durch das BML mit einer verbindlichen Interpretation der betreffenden Regelungen im neuen Tierschutzgesetz, die den zuständigen Tierschutzreferenten aller Bundesländer vorgelegt wird, geschehen. Falls erforderlich, soll später eine Rechtsverordnung zu dieser Thematik endgültige Klarheit schaffen.
Die VDH-Delegation hat hiermit ein Ergebnis erwirkt, daß im Sinne aller VDH-Mitgliedsvereine hätte nicht besser sein können.
Dies bedeutet: